Als Verwaltungsunternehmen übernehmen wir auf Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Aufgaben bei der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 20 Wohnungseigentumsgesetz. Wir sind uns bewusst, dass wir nicht Eigentümer, sondern de jure ein Organ der WEG sind. Dazu bieten wir durch speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fachwissen in allen kaufmännischen, juristischen und technischen Fragen.
Insbesondere sorgen wir für:
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Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!